House rules

**Hausordnung für die Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus**




1. Sauberkeit und Müllentsorgung:

Bitte halten Sie die Ferienwohnung sauber und ordentlich. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.



 2. Ruhe und Rücksichtnahme:

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn. Daher sind die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 7 Uhr einzuhalten. Bitte begegnen Sie anderen Bewohnern und Gästen freundlich und respektvoll.



 3. Rauchverbot:

Das Rauchen im gesamten Haus, d.h. in der Tiefgarage, im Treppenhaus und in der Wohnung ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro fällig. Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Außenbereiche, falls Sie rauchen möchten.



4. Verbotenes Verhalten:

Partys und größere Feiern sind nicht gestattet. Die Wohnungen sind Rückzugsorte zum Entspannen und sollen sauber und ruhig bleiben. Bei Verstößen durch übermäßigen Lärm oder Schmutz behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen. Es ist nicht gestattet, Gegenstände vom Balkon zu werfen. Ebenso ist das Betreten des Hausdachs nicht erlaubt.



5. Haustiere:

Haustiere sind in unseren Wohnungen nicht gestattet, um eine allergikerfreundliche Umgebung für alle Gäste zu gewährleisten.



6. Küche und Ausstattung:

Sie sind herzlich eingeladen, die Küche und alle Geräte zu nutzen. Bitte hinterlassen Sie diese nach der Benutzung sauber, damit auch der nächste Gast eine angenehme Umgebung vorfindet.



7. Heizung, Wasser und Strom:

Um nachhaltig zu handeln, bitten wir Sie, die Heizung nur bei Bedarf zu nutzen und Fenster geschlossen zu halten, wenn sie in Betrieb ist. Achten Sie bitte auch darauf, Wasser und Strom bewusst zu verwenden und das Licht auszuschalten, wenn Sie die Wohnung verlassen.


8. Taubenfütterung:

Das Füttern von Tauben – insbesondere auf dem Balkon oder am Fensterbrett – ist strengstens untersagt. Durch das Füttern werden weitere Tiere angelockt, was zu erheblicher Verschmutzung und gesundheitlichen Risiken führen kann.

Bei Missachtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250,- Euro fällig.



9. Zweck der Nutzung / unerlaubte Nutzung:

Die Ferienwohnung darf ausschließlich zu Wohn- und Erholungszwecken genutzt werden.

Jegliche gewerbliche, illegale oder zweckfremde Nutzung der Unterkunft ist strengstens untersagt.

Insbesondere ist es nicht gestattet, die Wohnung für Prostitution, Escort-Dienstleistungen oder sonstige rechtswidrige Aktivitäten zu nutzen.

Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, den Aufenthalt fristlos zu beenden sowie zusätzliche Kosten (z. B. für Reinigung, Schäden oder notwendige Maßnahmen) in Rechnung zu stellen.

Gegebenenfalls behalten wir uns außerdem rechtliche Schritte vor.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, unsere Wohnungen in bestem Zustand zu halten. Bei Fragen oder Wünschen sind wir für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Schweinfurt zu bereiten!

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Vielen Dank für die Einhaltung dieser Regeln.